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   OLG Hamburg, 16.04.2004 - 11 U 11/03   

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https://dejure.org/2004,9003
OLG Hamburg, 16.04.2004 - 11 U 11/03 (https://dejure.org/2004,9003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.2004 - 11 U 11/03 (https://dejure.org/2004,9003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 2004 - 11 U 11/03 (https://dejure.org/2004,9003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage gegen einen Verschmelzungsbeschluss; Entscheidung des Gerichts bei Begründetheit der Anfechtungsklage; Anforderungen an den Inhalt des Verschmelzungsbeschlusses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss: Wahrung der Anfechtungsfrist bei Einreichung der Klage vor Eintragung des Beschlusses, auch bei erst anschließender Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 906
  • DB 2004, 1143
  • NZG 2004, 729
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2004 - 11 U 11/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der das Berufungsgericht folgt, kommt es in Fällen der Informationspflichtverletzung nicht darauf an, ob ein vernünftig urteilender Aktionär bei Kenntnis der vorenthaltenen Umstände anders entschieden hätte (BGHZ 149, 158, 164 = ZIP 2002, 172, 174).

    In einem solchen Fall ist im Rahmen einer wertenden Betrachtungsweise davon auszugehen, dass sich der Informationsmangel i.d.R. auf das Beschlussergebnis auswirkt (vgl. BGHZ 149, 158, 165).

  • BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01

    Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2004 - 11 U 11/03
    Dies hat die Rechtsprechung (BGH, NJW 2002, 3110 ) bei einer Klage angenommen, die gegen eine durch Verschmelzung erloschene Gesellschaft eingereicht wurde und daher die Verjährung nicht mehr unterbrechen konnte.
  • LG München I, 12.11.1998 - 5 HKO 10758/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2004 - 11 U 11/03
    Die Vorschrift des § 28 UmwG , die nach einhelliger Auffassung auf zum Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung erhobene Klagen entsprechend anwendbar ist (vgl. Lutter/Grunewald, § 28 Rdn. 2) und damit auch für nach Eintragung zugestellte Klagen gelten muss, lässt darauf schließen, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse einer durch Verschmelzung erloschenen Gesellschaft grundsätzlich zu bejahen ist (vgl. LG München I, DB 1999, 628).
  • LG Hamburg, 07.01.2003 - 412 O 137/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 16.04.2004 - 11 U 11/03
    das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 012 für Handelssachen, vom 07.01.2003 (412 O 137/02) aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landgericht Hamburg zurück zu verweisen,.
  • OLG Hamburg, 30.12.2004 - 11 U 98/04

    Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre; Anfechtung der

    Gegen den Verschmelzungsbeschluss, den die Hauptversammlung der ... am 18.07.2002 gefasst hatte, wurde eine Anfechtungsklage erhoben, der der Senat mit seinem Urteil vom 16.04.2004 (11 U 11/03) stattgegeben hat.

    Dies geschah, wie der Senat bereits in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 16.04.2004 (11 U 11/03 = NZG 2004, 729 = Der Konzern 2004, 433) ausgeführt hat, mit am 13.12.2001 geschlossenen Verzichtsvereinbarungen.

  • OLG Hamburg, 17.08.2007 - 11 U 277/05

    Rechtswirkungen der Eintragung der Unternehmensverschmelzung im Handelsregister

    Der Senat hat mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 16.04.2004 (11 U 11/03 in NZG 2004, 729) der Anfechtungsklage stattgegeben, eine Rückgängigmachung der Verschmelzung und eine Löschung der Verschmelzung im Register nach § 144 Abs. 2 FGG trotz der vorzeitigen Eintragung der Verschmelzung allerdings abgelehnt (Beschluss vom 20.08.2003 11 W 39/03 in NZG 2003, 981).

    Soweit der Senat in der Entscheidung 11 U 11/03 (AG 2004, 619 ff.), die nicht rechtskräftig ist, der Anfechtungsklage gegen den Verschmelzungsbeschluss stattgegeben hatte, lässt diese Entscheidung das Rechtsschutzbedürfnis für die vorliegende Feststellungsklage nicht entfallen.

  • LG Hamburg, 23.11.2005 - 401 O 47/05

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen massiver

    Das Hanseatische Oberlandesgericht hat zudem die Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses bereits ausdrücklich festgestellt und die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs dem Grunde nach ausdrücklich bejaht (Urteil vom 16.4.2004, Az. 11 U 11/03 = ZIP 2004, 906 ff).

    Das Hanseatische Oberlandesgericht hat ferner in seinem Urteil vom 16.4.2004, Az. 11 U 11/03, (ZIP 2004, 906 ff) für die vorliegende Verschmelzung ausgeführt, dass aus § 20 Abs. 2 und § 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG das Verbot der Entschmelzung folgt und lediglich Schadensersatzansprüche bestehen.

  • OLG Celle, 22.08.2007 - 14 U 24/07

    Falsche Bezeichnung der Prozesspartei

    In ähnlicher Weise hält das OLG Hamburg ( ZIP 2004, 906 [OLG Hamburg 16.04.2004 - 11 U 11703] ) im Fall des Erlöschens des übertragenden Rechtsträgers wegen Eintragung der Verschmelzung zwischen Einreichung und Zustellung der Klage (also vor Rechtshängigkeit) eine bloße Berichtigung der Parteibezeichnung (vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger) für ausreichend.
  • LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09

    Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung

    Für die gesellschaftsrechtliche Anfechtungsklage wird aber eine Ausnahme von der Vorschusspflicht des § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG gerade nicht gemacht (vgl. Wenzel in Bärmann, a.a.O. § 46 RN 57; Bergerhoff NZM 2007, 425, 427 Fn. 14 mwN, z. B. OLG Düsseldorf WM 2005, 1988; OLG Hamburg ZIP 2004, 906; OLG Karlsruhe OLG-Report 2004, 53).
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